Sinnvolle App für Hundebesitzer: Giftköderradar
5. Dezember 2017EKG/mobiles EKG
7. Dezember 2017Ambulante Pferdepraxis
In unserer auf die Allgemeinmedizin ausgerichteten Pferdepraxis führen wir neben der Behandlung von Magen – Darmerkrankungen, Atemwegserkrankungen usw., auch chirurgische Versorgungen von Verletzungen durch, sowie Impfungen, Entwurmungen und Ankaufsuntersuchungen. Im Rahmen der Onkologie führen wir biologische Sarkoid – bzw. Tumortherapien durch.
Außerdem sind wir berechtigt, bei „Freizeitpferden“ und nicht im Zuchtbuch eingetragene Einhufer, den Identifikationsnachweis durchzuführen (Signalement im Equidenpaß). Darüber hinaus können wir zahlreiche Untersuchungen in unserem eigenen Praxislabor, bzw. im Rahmen der speziellen Kolikuntersuchung bereits im Stall selbst durchführen: - Mikrohämatokritbestimmungen mittels Zentrifuge im Stall
- Bestimmung des Serumproteingehaltes mittels Refraktometer im Stall
- Bauchhöhlenpunktion mit Prüfung des Punktats im Stall und im Praxislabor
- Weitergehende Harn – und Blutuntersuchungen im Praxislabor
- Parasitologische Kotuntersuchungen (Flotation, Larvenauswanderungsverfahren)
- Pilzdiagnostik bei Hauterkrankungen
- Anzüchtung bakterieller Sekretproben im Brutschrank mit Resistenzbestimmungen
Ferner wird in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Fremdlabor von uns eine Allergiediagnostik durchgeführt, sowie im Rahmen gynäkologischer Untersuchungen von uns genommene Tupferproben dort untersucht.
Außerdem sind wir berechtigt, bei „Freizeitpferden“ und nicht im Zuchtbuch eingetragene Einhufer, den Identifikationsnachweis durchzuführen (Signalement im Equidenpaß). Darüber hinaus können wir zahlreiche Untersuchungen in unserem eigenen Praxislabor, bzw. im Rahmen der speziellen Kolikuntersuchung bereits im Stall selbst durchführen: - Mikrohämatokritbestimmungen mittels Zentrifuge im Stall
- Bestimmung des Serumproteingehaltes mittels Refraktometer im Stall
- Bauchhöhlenpunktion mit Prüfung des Punktats im Stall und im Praxislabor
- Weitergehende Harn – und Blutuntersuchungen im Praxislabor
- Parasitologische Kotuntersuchungen (Flotation, Larvenauswanderungsverfahren)
- Pilzdiagnostik bei Hauterkrankungen
- Anzüchtung bakterieller Sekretproben im Brutschrank mit Resistenzbestimmungen
Ferner wird in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Fremdlabor von uns eine Allergiediagnostik durchgeführt, sowie im Rahmen gynäkologischer Untersuchungen von uns genommene Tupferproben dort untersucht.
Ankaufsuntersuchung
Je nach den Erfordernissen, führen wir entweder eine klinische Standarduntersuchung durch oder eine weitergehende, in deren Rahmen eine Blutuntersuchung erfolgt, sowie unser mobiles Röntgen – und EKG - Gerät zum Einsatz kommen.
Je nach den Erfordernissen, führen wir entweder eine klinische Standarduntersuchung durch oder eine weitergehende, in deren Rahmen eine Blutuntersuchung erfolgt, sowie unser mobiles Röntgen – und EKG - Gerät zum Einsatz kommen.
Mobiles EKG
Mit unserem mobilen Elektrokardiographen sind wir in der Lage, auch außerhalb der Praxis eine umfassende Herzuntersuchung durchzuführen, z.B. im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung.
Mit unserem mobilen Elektrokardiographen sind wir in der Lage, auch außerhalb der Praxis eine umfassende Herzuntersuchung durchzuführen, z.B. im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung.
Mobiles Röntgen
Mit unserem mobilen Röntgengerät können wir auch außerhalb unserer Praxis bei Einhufern die unteren Extremitätenbereiche radiologisch untersuchen. Der Einsatz kann z.B. auch im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung erfolgen.
Mit unserem mobilen Röntgengerät können wir auch außerhalb unserer Praxis bei Einhufern die unteren Extremitätenbereiche radiologisch untersuchen. Der Einsatz kann z.B. auch im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung erfolgen.
Informationen für Pferdehalter
Für alle Equiden, d.h. für Pferde, Ponies, Esel und Mulis, ist ab 1. Juli 2000 ein sogenannter Equidenpaß erforderlich, unabhängig des Alters und der Nutzung. Von besonderer Relevanz ist die im Equidenpaß einzutragende Entscheidung, ob das Tier später zur Schlachtung bestimmt ist, oder nicht.
So gibt es seit dem 24.09.2001 zusätzlich eine Bestandsbuchverordnung speziell für Equiden, deren Schicksal die spätere Schlachtung sein wird.
Betriebe, die zur Schlachtung bestimmte Equiden einstallen, müssen ein Bestandsbuch führen. Bei diesen Tieren muß der Halter grundsätzlich jede durchgeführte Anwendung von nicht frei verkäuflichen Arzneimitteln detailliert nach der Behandlung ins Bestandsbuch eintragen, wofür er vom Tierarzt einen Anwendungs – und Abgabebeleg zum Übertragen erhält, der mit dem Bestandsbuch fünf Jahre aufzubewahren ist.
Ein großer Nachteil aus veterinärmedizinischer Sicht ist jedoch die Tatsache, daß viele gut wirkende Arzneimittel für zur Schlachtung bestimmte Tiere leider nicht mehr zugelassen sind, und es hierfür oftmals keinen adäquaten Ersatz gibt.
Wenn Sie also Ihr Tier als „ Nicht – Schlachttier “ im Equidenpaß deklarieren, sparen Sie sich nicht nur eine Menge Zeit und womöglich Ärger, sondern ermöglichen Ihrem Tier auch die beste Behandlung.
Falls Ihr Tier im Equidenpaß bereits als „Schlachttier “ eingetragen sein sollte, ist eine Umwidmung zum „Nicht – Schlachttier“ kein Problem. Das Umdeklarieren eines ursprünglich nicht zur Schlachtung bestimmten Tieres in ein „Schlachttier“, ist jedoch nicht erlaubt !
1) Besitz eines Equidenpasses, der zum Turnier mitgenommen werden muß.
2) Kennzeichung durch einen Nummernbrand oder eines Transponders (Mikrochip), um den Equidenpaß
samt Eintragungen (Impfungen usw.) dem Pferd zuordnen zu können.
3) Influenzaimpfung: Selbst wenn die aus drei Impfungen bestehende Grundimmunisierung noch nicht abgeschlossen sein sollte, ist ein Turnierstart möglich, wenn die ersten beiden Impfungen durchgeführt wurden, und die zweite Impfung mindestens 14 Tage vor einem Turnierstart erfolgte. Die dritte Impfung im Rahmen der Influenza Grundimmunisierung muß 14 Tage vor dem Turnierstart erfolgen. Wiederholungsimpfungen müssen mindestens sieben Tage vor einem Tunierstart erfolgen.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Die Impfung gegen Tetanus ist aus medizinischer Sicht sicherlich die wichtigste für den Einhufer, der für das nervenangreifende Gift des überall im Boden vorkommenden Bakteriums mit dem Namen Clostridium tetani, besonders empfänglich ist. Da der Erreger vor allem durch Stichwunden in den Körper eindringt, besteht keine direkte Ansteckungsgefahr für andere Tiere. Bei Fohlen, deren Mütter bereits einen Impfschutz gegen Tetanus haben, sollte man etwa ab dem 4. Lebensmonat mit der aktiven Immunisierung beginnen. Falls das Muttertier keinen Impfschutz aufweist, was leider immer wieder vorkommt, sollte die Erstimpfung des Fohlens schon früher erfolgen. Etwa 4 bis 8 Wochen später, erfolgt dann die Nachimpfung. Die dritte Impfung wird ein Jahr später durchgeführt, weitere Tetanusimpfungen dann nur noch im 2 - Jahres - Intervall. Influenza („Pferdegrippe“)
Influenza wird hauptsächlich durch Influenza – und Herpesviren verursacht, deren krankmachendes Potential multifaktoriell begünstigt wird. Beispielsweise können schlechte Stallhygiene, lange Transportwege oder allgemein Streß, diese respiratorische Erkrankung fördern. Die Erreger können von Tier zu Tier via Raumluft übertragen werden. Durch die viral bedingten Schleimhautschäden der Atemwege, kann es sekundär vor allem zu einer bakteriellen Infektion kommen („Brüsseler Krankheit“). Da es gegen die Primärerkrankung keine kausale Therapie gibt, wird die Impfung prophylaktisch empfohlen. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, wobei die erste Impfung von Fohlen, deren Mütter bereits einen Impfschutz aufweisen, nicht vor dem 5. Lebensmonat erfolgen sollte, da sonst die vom Fohlen mit dem Kolostrum (Biestmilch) aufgenommenen maternalen Antikörper der Stute, die Impfung aufheben könnten. Bei Fohlen ungeimpfter und influenzafreier Stuten, kann man die Erstimpfung auch früher durchführen. Die Zweitimpfung sollte etwa 4 bis 6 Wochen nach der ersten erfolgen, weitere Influenza - Impfungen dann etwa im 6 Monatsabstand. Beachten Sie auch bitte die Hinweise für Turnierpferde. Herpesinfektionen
Die relevantesten Herpesviren führen ebenfalls zu respiratorischen Erkrankungen, zum einen ist es das Equine Herpesvirus 1 (EHV 1), welches zudem Fehlgeburten (Aborte) etwa ab dem 5.Trächtigkeitsmonat verursachen kann (Virusabort), zum anderen das Equine Herpesvirus 4 (EHV 4). Beide Erreger können ebenfalls über die Luft übertragen werden. Die Grundimmunisierung besteht, wie auch bei der Influenzaimpfung, aus drei Impfungen. Fohlen ungeimpfter Mütter bzw. von Stuten, die diese Infektion noch nicht hatten, sollten für die erste Impfung mindestens 4 Monate alt sein. Fohlen, deren Mütter bereits Antikörper gegen diese Erreger haben (sei es durch Impfung oder Infektion), sollten erst mit etwa 6 Monaten geimpft werden. Die Zweitimpfung wird dann etwa 6 Wochen später durchgeführt, die dritte Impfung ca. 2 bis 6 Monate danach. Zur Aufrechterhaltung einer belastbaren Immunität, sollten die weiteren Impfungen gegen diese Erreger im 6 – Monatsabstand erfolgen. Equine Arteriitis
Die Infektion mit dem alle Einhufer befallenden und weltweit vorkommenden Arterivirus kann entweder völlig symptomlos verlaufen, oder zu den unterschiedlichsten Erscheinungen führen, wie z.B. zu Arterienentzündungen, die manchmal mit Ödemen der Gliedmaßen, des Unterbauches, der Vorhaut, der Augenlider, der Lunge (manchmal tödlich) einhergehen, als auch Koliken, Fehlgeburten, Bindehautentzündungen (pink eye) und Hautausschläge verursachen. Der Erreger wird über die Sekrete infizierter Tiere verbreitet, beim Hengst auch übers Sperma. Neben der palliativen Behandlung ist auch eine prophylaktische Schutzimpfung möglich. Tollwut
Tollwut ist eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die durch einen Biß eines tollwütigen Tieres übertragen wird. Empfehlenswert ist die Schutzimpfung immer bei Weidehaltung in tollwutgefährdeten Gebieten. Grundsätzlich kann man Fohlen, deren Mütter bereits einen Tollwutimpfschutz besitzen, ab dem 3. Lebensmonat impfen. Bei Fohlen ungeimpfter Mütter, kann die Impfung bereits ab der 7. Lebenswoche erfolgen. Wiederholungsimpfungen erfolgen in der Regel nur im jährlichen Abstand. Tollwut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung, so daß bei Verdacht der zuständige Amtstierarzt oder die Ortspolizei zu verständigen ist !
Die Impfung gegen Tetanus ist aus medizinischer Sicht sicherlich die wichtigste für den Einhufer, der für das nervenangreifende Gift des überall im Boden vorkommenden Bakteriums mit dem Namen Clostridium tetani, besonders empfänglich ist. Da der Erreger vor allem durch Stichwunden in den Körper eindringt, besteht keine direkte Ansteckungsgefahr für andere Tiere. Bei Fohlen, deren Mütter bereits einen Impfschutz gegen Tetanus haben, sollte man etwa ab dem 4. Lebensmonat mit der aktiven Immunisierung beginnen. Falls das Muttertier keinen Impfschutz aufweist, was leider immer wieder vorkommt, sollte die Erstimpfung des Fohlens schon früher erfolgen. Etwa 4 bis 8 Wochen später, erfolgt dann die Nachimpfung. Die dritte Impfung wird ein Jahr später durchgeführt, weitere Tetanusimpfungen dann nur noch im 2 - Jahres - Intervall. Influenza („Pferdegrippe“)
Influenza wird hauptsächlich durch Influenza – und Herpesviren verursacht, deren krankmachendes Potential multifaktoriell begünstigt wird. Beispielsweise können schlechte Stallhygiene, lange Transportwege oder allgemein Streß, diese respiratorische Erkrankung fördern. Die Erreger können von Tier zu Tier via Raumluft übertragen werden. Durch die viral bedingten Schleimhautschäden der Atemwege, kann es sekundär vor allem zu einer bakteriellen Infektion kommen („Brüsseler Krankheit“). Da es gegen die Primärerkrankung keine kausale Therapie gibt, wird die Impfung prophylaktisch empfohlen. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, wobei die erste Impfung von Fohlen, deren Mütter bereits einen Impfschutz aufweisen, nicht vor dem 5. Lebensmonat erfolgen sollte, da sonst die vom Fohlen mit dem Kolostrum (Biestmilch) aufgenommenen maternalen Antikörper der Stute, die Impfung aufheben könnten. Bei Fohlen ungeimpfter und influenzafreier Stuten, kann man die Erstimpfung auch früher durchführen. Die Zweitimpfung sollte etwa 4 bis 6 Wochen nach der ersten erfolgen, weitere Influenza - Impfungen dann etwa im 6 Monatsabstand. Beachten Sie auch bitte die Hinweise für Turnierpferde. Herpesinfektionen
Die relevantesten Herpesviren führen ebenfalls zu respiratorischen Erkrankungen, zum einen ist es das Equine Herpesvirus 1 (EHV 1), welches zudem Fehlgeburten (Aborte) etwa ab dem 5.Trächtigkeitsmonat verursachen kann (Virusabort), zum anderen das Equine Herpesvirus 4 (EHV 4). Beide Erreger können ebenfalls über die Luft übertragen werden. Die Grundimmunisierung besteht, wie auch bei der Influenzaimpfung, aus drei Impfungen. Fohlen ungeimpfter Mütter bzw. von Stuten, die diese Infektion noch nicht hatten, sollten für die erste Impfung mindestens 4 Monate alt sein. Fohlen, deren Mütter bereits Antikörper gegen diese Erreger haben (sei es durch Impfung oder Infektion), sollten erst mit etwa 6 Monaten geimpft werden. Die Zweitimpfung wird dann etwa 6 Wochen später durchgeführt, die dritte Impfung ca. 2 bis 6 Monate danach. Zur Aufrechterhaltung einer belastbaren Immunität, sollten die weiteren Impfungen gegen diese Erreger im 6 – Monatsabstand erfolgen. Equine Arteriitis
Die Infektion mit dem alle Einhufer befallenden und weltweit vorkommenden Arterivirus kann entweder völlig symptomlos verlaufen, oder zu den unterschiedlichsten Erscheinungen führen, wie z.B. zu Arterienentzündungen, die manchmal mit Ödemen der Gliedmaßen, des Unterbauches, der Vorhaut, der Augenlider, der Lunge (manchmal tödlich) einhergehen, als auch Koliken, Fehlgeburten, Bindehautentzündungen (pink eye) und Hautausschläge verursachen. Der Erreger wird über die Sekrete infizierter Tiere verbreitet, beim Hengst auch übers Sperma. Neben der palliativen Behandlung ist auch eine prophylaktische Schutzimpfung möglich. Tollwut
Tollwut ist eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die durch einen Biß eines tollwütigen Tieres übertragen wird. Empfehlenswert ist die Schutzimpfung immer bei Weidehaltung in tollwutgefährdeten Gebieten. Grundsätzlich kann man Fohlen, deren Mütter bereits einen Tollwutimpfschutz besitzen, ab dem 3. Lebensmonat impfen. Bei Fohlen ungeimpfter Mütter, kann die Impfung bereits ab der 7. Lebenswoche erfolgen. Wiederholungsimpfungen erfolgen in der Regel nur im jährlichen Abstand. Tollwut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung, so daß bei Verdacht der zuständige Amtstierarzt oder die Ortspolizei zu verständigen ist !
Empfehlenswert ist im Frühjahr (März / April) vor dem Weideaustrieb, sowie im Herbst (September / Oktober) vor Stalleintrieb, gegen Bandwürmer vorzugehen.
Während der Weidezeit (etwa April bis September), sollte man alle sechs bis acht Wochen eine Behandlung gegen Spulwürmer vornehmen, sowie nochmals im November. Etwa im Dezember ist die beste Zeit ein Präparat gegen Magendasseln zu geben.
Natürlich sollte man individuell bei Verdacht auf Endoparasiten eine Entwurmung in Betracht ziehen, doch sollte diese durch eine Kotprobe zuvor bestätigt werden. Zu beachten ist jedoch, daß das Tier trotz Verwurmung eine negative Kotuntersuchung aufweisen kann, da Würmer bzw. deren Entwicklungsstadien nicht kontinuierlich ausgeschieden werden.